Der Zentralvorstand besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin und sechs Mitgliedern, die für jeweils drei Jahre gewählt werden. Die Hauptaufgaben des Zentralvorstands umfassen die Festlegung der Verbands- und Finanzpolitik, die Führung des Gesamtverbandes, die Standes- und Bildungspolitik, die Wahl und Kontrolle des Generalsekretärs oder der Generalsekretärin sowie die Wahl der Verbandskommissionen. Der Zentralvorstand ist der Delegiertenversammlung unterstellt.